Ablauf & Kosten

Psychologe Gruppentherapie Paartherapie Coaching Psychotherapeut Wesel

Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Erstgespräch kennen und besprechen dabei Ihr Anliegen und Veränderungsziele. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne per Email unter folgenden Angabe:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Mögliche Zeiten für einen Ersttermin
  • Interessieren Sie sich für Beratung, Coaching, Einzel-, Paar- oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie?
  • Kostenträger

Sobald ich Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch anbieten kann melde ich mich bei Ihnen. Die Wartezeit ist dabei auch abhängig von Ihrer zeitlichen Flexibilität. Für Gruppentherapie ist die Wartezeit in der Regel erheblich kürzer.

Unter "Freie Plätze" finden Sie Informationen zu aktuell freien Kapazitäten und den Wartelisten. 

 

Vor dem ersten Termin erhalten Sie von mir Fragebögen, die Sie bitte ausfüllen und per Post zusenden bzw. in den Briefkasten einwerfen. Bitte keine ausgefüllten Fragebögen, medizinischen Informationen oder Symptome per Email zusenden. 

Im Erstgespräch werde ich Sie u.a. über meine Arbeitsweise, die Behandlungsmöglichkeiten, wichtige Informationen zu Datenschutz, Schweigepflicht, Honorarvereinbarungen und Behandlungsvoraussetzungen aufklären. Wenn ich Ihnen eine passende Therapie oder ein Coaching anbieten kann und Sie dies/e bei mir beginnen möchten, schließen wir gemeinsam einen Vertrag, in dem wir die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit vereinbaren. Informieren Sie sich bitte bereits vor dem Erstgespräch über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen wir einen Konsiliarbericht Ihres*r Haus- oder Facharztes*ärztin (z.B. Psychiater*in). Diesen erhalten Sie von mir im Erstgespräch. 

Private Krankenversicherung

Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen (auch Beihilfestellen und Heilfürsorge) die Kosten für eine Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren. Bitte klären Sie dennoch im Vorfeld die genauen Voraussetzungen für die Kostenübernahme sowie Anzahl und Höhe der Erstattung für die psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Versicherung.

Am Besten fordern Sie hierfür schon vor der Erstsprechstunde die Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle an und bringen diese mit, so dass keine unnötigen Wartezeiten für Sie entstehen.

Das Honorar einer Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*Innen (GOP).

Bundeswehr

Wenn Sie Angehörige/r der Bundeswehr sind, kommt diese für die Kosten Ihrer Psychotherapie auf. Ansprechpartner/in ist zunächst Ihr Truppenarzt/Truppenärztin, welche/r Ihnen einen entsprechenden Überweisungsschein (Formular SanBW/0218) zur Kostenübernahme für meine Praxis ausstellt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Derzeit kann ich auch gesetzlich Versicherten eine Behandlung anbieten. Dies ist möglich, da ich Frau Dipl. Psych. Melanie Geisler in Ihrer Praxis als Entlastungsassistentin unterstütze. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Sprechstunden, Probesitzungen und gruppetherapeutische Grundversorgung (Infogruppe) ohne Antrag. Die Kosten der eigentlichen Psychotherapie werden auf Antrag übernommen. 

Selbstzahlende

Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Therapie selbst zu zahlen. Ihre Krankenkasse erhält dann keinerlei Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir nicht auf eine Genehmigung durch einen Kostenträger warten müssen, sondern direkt starten können.

Das Honorar richtet sich nach der GOP.

Die Ihnen entstehenden Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen.

Paartherapie

Das Honorar für eine Paartherapie ist durch Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Es beträgt 184€ je 60-minütige Sitzung. Ich rechne mit Ihnen direkt ab und sie tragen das Honorar als Selbstzahlende. Das Honorar für Paartherapie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Aufwendung bei der Steuererklärung geltend machen.

Coaching & Beratung

Die Kosten werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen werden. Handelt es sich um ein berufliches Coaching, werden die Kosten ggf. von dem Unternehmen übernommen, bei dem Sie beschäftigt sind. Alternativ können Sie die Kosten eines beruflichen Coachings in der Steuererklärung unter "Werbungskosten" angeben. 

Die Kosten für privates Coaching werden von Ihnen selbst getragen.

Das Honorar für Coaching und Beratung beträgt 180 € je 50-minütige Sitzung.

Ausfallhonorar

Ich arbeite nach dem Prinzip einer ‚Bestellpraxis‘, was bedeutet, dass die Termine für Sie freigehalten werden. Anders als in den meisten Arztpraxen üblich, entsteht Ihnen dadurch keine Wartezeit vor Ihrem Termin. Diese Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sagen Sie einen Termin ab, entstehen der Praxis Ausfallkosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, auch nicht bei akuter Krankheit. Von den Kosten, die durch Absagen entstehen, muss ein Teil (60% des entgangenen Honorars) von den Patient*innen selbst getragen werden. Die Ausfallkosten entfallen, wenn Ihr Termin anderweitig vergeben werden kann. Die genauen Modalitäten für Ausfälle werden zu Beginn der Behandlung im Rahmen eines Vertrags geregelt.  

Informationen zur Abrechnung

Bei einer Psychotherapie, bei Coaching- und Beratungsverträgen kann eine monatliche Rechnungsstellung vereinbart werden.

Bei Onlinesprechstunden im Erstkontakt wird das Honorar üblicherweise vorab überwiesen (z.B. per Banküberweisung).